Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit Dezember 2025 – ohne Übergangsfrist. Wir prüfen Ihre Betroffenheit, schließen die Lücken und bringen Sie pragmatisch zur Compliance. Beratung und Software aus einer Hand.
Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Zwei Kategorien entscheiden über den Umfang Ihrer Pflichten.
Sektoren mit hoher Kritikalität – unterliegen der strengsten Aufsicht und proaktiven Kontrollen.
Weitere kritische Sektoren – dieselben Kernpflichten, Kontrollen erfolgen anlassbezogen.
Vier Kernpflichten, die seit Inkrafttreten unmittelbar gelten – ohne Schonfrist.
Betroffene Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren (MUK-Portal). Die fehlende Registrierung ist ein eigenständiger Bußgeldtatbestand.
Zehn verpflichtende Maßnahmenbereiche: Risikoanalyse, Vorfallsbehandlung, Backup, Lieferkette, Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, MFA, Schulungen und mehr.
Erhebliche Vorfälle: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat.
Die Leitung muss Maßnahmen billigen, überwachen und sich schulen lassen – und haftet persönlich. Bußgelder bis 10 Mio. € bzw. 2 % Umsatz.
Wir begleiten Sie pragmatisch und priorisiert – technisch und organisatorisch, ohne Sie in Standards zu ertränken.
Wir ordnen ein, ob und als welche Kategorie Sie unter NIS2 fallen – und was das konkret bedeutet.
Soll-Ist-Abgleich gegen die NIS2-Anforderungen – mit klarer, priorisierter Lückenliste.
Ein realistischer Umsetzungsplan: was zuerst, mit welchem Aufwand und welcher Wirkung.
Wir setzen Maßnahmen mit um – von Notfallplänen und Rollen bis zu Meldewegen und Dokumentation.
Bestehende ISMS nutzen wir als Basis und schließen die NIS2-spezifischen Lücken gezielt.
Wir bereiten Geschäftsführung und Verantwortliche auf ihre Pflichten und die Haftung vor.
Von der ersten Einordnung bis zum prüffähigen Nachweis – in vier Schritten.
Erstgespräch und Self-Check: Fallen Sie unter NIS2 und in welche Kategorie?
Soll-Ist-Abgleich gegen die Anforderungen, priorisierte Lückenliste.
Maßnahmen, Rollen, Meldewege und Dokumentation – auf Wunsch softwaregestützt.
Prüffähige Dokumentation für BSI und Aufsicht – laufend aktuell gehalten.
Die NIS2-Pflichten sind seit dem 6. Dezember 2025 unmittelbar verbindlich – ohne Übergangsfrist. Die Verantwortung liegt explizit bei der Geschäftsführung, eine reine Delegation reicht nicht. Wer jetzt strukturiert startet, reduziert Haftungsrisiko und Aufwand.
Risikomanagement und Meldepflichten gelten seit dem Tag des Inkrafttretens.
Billigung, Überwachung und Schulung sind verpflichtend – mit persönlicher Haftung.
Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Wir dokumentieren NIS2 nicht nur – wir machen die Umsetzung digital nutzbar.
Beratung, Maßnahmen und Software greifen ineinander – kein Bruch zwischen Konzept und Betrieb.
Wir verstehen die Realitäten in echten IT-Umgebungen – und bauen unsere Software selbst.
Hosting in Deutschland, nach den Vorgaben der DSGVO, kurze Wege und persönliche Ansprechpartner.
Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns direkt an – wir antworten unkompliziert.
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns persönlich zurück und ordnen Ihre Situation ein.
Das Gesetz gilt – ohne Übergangsfrist. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Betroffenheit und den sinnvollsten nächsten Schritt.